Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Mehr Sicherheit auf Baustellen durch die Baustellenverordnung
Im Vergleich zu anderen Wirtschafts-zweigen sind Beschäftigte in der Baubranche einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. In Deutschland liegt die Unfallquote im Bausektor mehr als doppelt so hoch als im Durchschnitt in der gewerblichen Wirtschaft. Diese Tatsache stellt besonders hohe Anforderungen an die Koordination und Abstimmung von Arbeitsschutz- maßnahmen auf Baustellen. Mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vom 18. Juni 1998 soll die Gefährdungssituation auf Baustellen wesentlich verbessert werden.
Diese Baustellenverordnung (BaustellV) überträgt generell dem Bauherren die Verpflichtung zur Umsetzung dieses Gesetzes.
Sachverständige von DEKRA übernehmen die Pflichten des Bauherren zur Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes bedarfsgerecht und effizient als Komplettservice oder in Form einer Teilbetreuung:
Erstellung der erforderlichen Unterlagen (Vorankündigung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), Baustellenordnung, Fahrordnung)
Stellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo)
Organisation und Ausführung von Baustellenbegehungen
Überprüfung von sicherheitstechnischen Einrichtungen
KONTAKT
DEKRA Industrial GmbH Sebastian Bartels Telefon +49.711.7861-3900 industrial@dekra.com