Energieeinsparung an Gebäuden
Der Countdown läuft weiter. Seit Juli 2008 müssen alle Wohngebäude bis Baujahr 1965 im Falle des Verkaufs und der Vermietung einen Energieausweis vorweisen.
Ab Januar 2009 gilt dies nun auch für alle anderen Wohngebäude im Bestand.
Grundsätzlich besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis, es sei denn, Ihre Immobilie hat weniger als 5 Wohnungen und der Bauantrag wurde vor dem 01.11.1977 gestellt.
Dann müssen Sie einen
Bedarfsausweis erstellen lassen.
Unseren Verbrauchsausweis können Sie auf unserer Online-Plattform
www.dekra-energieausweis.de selbst anfordern.