| | Prüfdienstleistungen als Zugelassene ÜberwachungsstelleDEKRA übernimmt seit 2008 wiederkehrende PrüfungenDie Verantwortung für die Sicherheit Ihres Aufzuges wurde durch die Betriebs-sicherheitsverordnung (BetrSichV) ganz auf Sie als Betreiber übertragen. Dabei sind insbesondere Maßnahmen umzusetzen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung Ihrer Anlagen ergeben. Weiterhin sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre überwachungsbedürftigen Aufzugs-anlagen regelmäßig wiederkehrend durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden. Seit Januar 2008 darf DEKRA als Zugelassene Überwachungsstelle im gesamten Bundesgebiet alle Aufzugsanlagen wiederkehrend prüfen.
Die ZÜS-Prüfdienstleistungen von DEKRA umfassen:
Darüber hinaus ist DEKRA in diesen Bereichen für Sie da:
DEKRA begutachtet und prüft für Sie:
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