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Prüfdienstleistungen als Zugelassene Überwachungsstelle

DEKRA übernimmt seit 2008 wiederkehrende Prüfungen

Die Verantwortung für die Sicherheit Ihres Aufzuges wurde durch die Betriebs-sicherheitsverordnung (BetrSichV) ganz auf Sie als Betreiber übertragen. Dabei sind insbesondere Maßnahmen umzusetzen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung Ihrer Anlagen ergeben.

Weiterhin sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre überwachungsbedürftigen Aufzugs-anlagen regelmäßig wiederkehrend durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden.

Seit Januar 2008 darf DEKRA als Zugelassene Überwachungsstelle im gesamten Bundesgebiet alle Aufzugsanlagen wiederkehrend prüfen.

 

Die ZÜS-Prüfdienstleistungen von DEKRA umfassen:

 

Darüber hinaus ist DEKRA in diesen Bereichen für Sie da:

 

DEKRA begutachtet und prüft für Sie:

  • Personen- und Lastenaufzüge
  • Personenumlaufaufzüge (Paternoster) 
  • Bauaufzüge mit Personenbeförderung 
  • Fassadenaufzüge
  • Maschinen zum Heben von Personen, bei denen die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als drei Metern besteht (zum Beispiel Plattformlifte)
KONTAKT
DEKRA Industrial GmbH
Wilmar Hey
Telefon +49.711.7861-3900
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wilmar.hey@dekra.com