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Untersuchungen gem. Fahrerlaubnis-Verordnung

Durchblick garantiert.

Die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vom 1.1.1999 führte neben der EU-weit einheitlichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen auch zu regelmäßig wiederkehrenden Untersuchungen für die Inhaber bestimmter Klassen:

  • Ärztliche Untersuchung, gemäß Anlage 5 FeV:
  • Hier wird festgestellt, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, die die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges beeinflussen können.
  • Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens, gemäß Anlage 6 FeV:
  • Neben einer Bestimmung des Visus für die Ferne werden Farbensehen, räumliches Sehen und Gesichtsfeld getestet.
  • Psychometrische Tests:
  • Mit speziellen Testverfahren werden Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit überprüft.


Untersuchungstermine für ganz Deutschland erfahren Sie unter
Tel.: +49.711.320 19 -52.

Weitere Informationen rund um das Thema Führerschein finden hier.

Untersuchungen nach Fahrerlaubnis-Verordnung

Fahrerlaubnis-KlasseZeitpunkt der Untersuchungkörperliche und
Augenuntersuchung
Psychometrie
C1, C1Ebeim Erstantrag und ab 50 alle 5 Jahrejanein
C, CEbeim Erstantrag und dann alle 5 Jahrejanein
D, D1, DE, D1Ebeim Erstantrag und dann alle 5 Jahrejabeim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr
Fahrgastbeförderungbeim Erstantrag und dann alle 5 Jahrejabeim Erstantrag und ab 60. Lebensjahr