Die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vom 1.1.1999 führte neben der EU-weit einheitlichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen auch zu regelmäßig wiederkehrenden Untersuchungen für die Inhaber bestimmter Klassen:
- Ärztliche Untersuchung, gemäß Anlage 5 FeV:
- Hier wird festgestellt, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, die die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges beeinflussen können.
- Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens, gemäß Anlage 6 FeV:
- Neben einer Bestimmung des Visus für die Ferne werden Farbensehen, räumliches Sehen und Gesichtsfeld getestet.
- Psychometrische Tests:
- Mit speziellen Testverfahren werden Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit überprüft.
Untersuchungstermine für ganz Deutschland erfahren Sie unter
Tel.: +49.711.320 19 -52.
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Untersuchungen nach Fahrerlaubnis-Verordnung
| Fahrerlaubnis-Klasse | Zeitpunkt der Untersuchung | körperliche und Augenuntersuchung | Psychometrie |
| C1, C1E | beim Erstantrag und ab 50 alle 5 Jahre | ja | nein |
| C, CE | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | ja | nein |
| D, D1, DE, D1E | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | ja | beim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr |
| Fahrgastbeförderung | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | ja | beim Erstantrag und ab 60. Lebensjahr |