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Fahrerlaubnisklasse A, A (beschränkt)

Fahrzeugart:
Krafträder über 50 ccm oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen

Vorbesitz einer Klasse:
2 Jahre Klasse A (begrenzt)
bei Direkteinstieg nicht erforderlich

Eingeschlossene Klassen:
A1 und M

Mindestalter:
18 Jahre

Bemerkungen:
Zweijährige Beschränkung auf Kraftrad bis 25 kW und bis 0,16 kW/kg (Leistung/Leergewicht).
Ab 25 Jahre:
Neuerwerb der Fahrerlaubnis ohne zweijährige Leistungsbeschränkung (Direkteinstieg).
Der Erwerb einer unbeschränkten Klasse A vor Ablauf der Beschränkungsfrist ist nach zusätzlicher praktischer Ausbildung und Prüfung auf einem schweren Kraftrad möglich.

Befristung:
Keine.
Nach Ablauf der Zweijahresfrist braucht kein neuer Führerschein ausgestellt zu werden, wenn schon ein EU-Führerschein vorhanden ist.

KONTAKT
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