Fahrzeugart: Krafträder über 50 ccm oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen
Vorbesitz einer Klasse: 2 Jahre Klasse A (begrenzt) bei Direkteinstieg nicht erforderlich
Eingeschlossene Klassen: A1 und M
Mindestalter: 18 Jahre
Bemerkungen: Zweijährige Beschränkung auf Kraftrad bis 25 kW und bis 0,16 kW/kg (Leistung/Leergewicht). Ab 25 Jahre: Neuerwerb der Fahrerlaubnis ohne zweijährige Leistungsbeschränkung (Direkteinstieg). Der Erwerb einer unbeschränkten Klasse A vor Ablauf der Beschränkungsfrist ist nach zusätzlicher praktischer Ausbildung und Prüfung auf einem schweren Kraftrad möglich.
Befristung: Keine. Nach Ablauf der Zweijahresfrist braucht kein neuer Führerschein ausgestellt zu werden, wenn schon ein EU-Führerschein vorhanden ist.
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