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MPU / Medizinisch-Psychologische Untersuchung

Fahreignungsgutachten

Das medizinisch-psychologisches Gutachten ist für Ihre Führerscheinstelle eine wichtige Entscheidungshilfe.

Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, wird nach Ablauf der Sperrfrist nicht automatisch ein neuer Führerschein ausgestellt. Die Neuerteilung muss erst bei der zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt werden. Diese muss, z. B. nach Alkoholfahrten ab 1,6 Promille oder bei Entzug der Fahrerlaubnis ab 18 Punkten, ein medizinisch-psychologisches Gutachten veranlassen.  Aber auch Erkrankungen können eine MPU zur Mobilitätssicherung erforderlich machen. Und auch dem Inhaber einer Fahrerlaubnis stehen wir gern zur Verfügung.

Wir erstellen für Sie ein medizinisch-psychologisches Gutachten.

Sie können eine Begutachtungsstelle Ihrer Wahl aus dem gesamten Bundesgebiet beauftragen, sofern diese amtlich anerkannt ist. Wenn Sie sich für eine DEKRA Begutachtungsstelle entscheiden, so teilen Sie das Ihrer Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) mit. Die Fahrerlaubnisbehörde übersendet der Begutachtungsstelle dann den Untersuchungsauftrag, woraufhin DEKRA sich bei Ihnen zur Terminabstimmung melden wird.

Weitere Informationen erhalten Sie z.B. bei unseren kostenlosen Informationsveranstaltungen.

KONTAKT
DEKRA Automobil GmbH
Handwerkstraße 15
70565 Stuttgart

Telefon +49.711.7861-0
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