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So bauen Sie Punkte ab

Verkehrspsychologische Beratung statt Entzug der Fahrerlaubnis

Punkterabatt statt Fahrerlaubnisentzug

Bei Erreichen von 18 Punkten im Verkehrszentralregister (Flensburg) wird die Fahrerlaubnis entzogen. Als letzte Möglichkeit, seinen Punktestand zu reduzieren, kann ein Kraftfahrer durch eine verkehrspsychologische Beratung 2 Punkte Rabatt erhalten. Voraussetzung hierfür ist ein Mindestpunktestand von 14 Punkten oder wiederholte Auffälligkeiten während der Probezeit.

Die Beratung ist in jedem Fall freiwillig. Sie werden beim Erreichen von 14 Punkten von der Fahrerlaubnisbehörde auf die Möglichkeit zur Teilnahme an dieser Beratung hingewiesen.

In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Fahrerlaubnisinhaber veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen, und die Bereitschaft entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form von Einzelgesprächen statt und kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält.

Der Betroffene erhält eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Das Ergebnis der Beratung ist jedoch nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen.

Vor einer solchen Beratung ist es in jedem Fall notwendig, sich vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg kostenlos einen aktuellen Auszug aus dem Verkehrszentralregister anfertigen zu lassen.

Bei Interesse nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Begutachtungsstelle auf, dort wird Ihnen gern Auskunft gegeben.
 

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