| | Umweltzonen reduzieren FeinstaubRegelungen zu Verkehrsverboten und FeinstaubplakettenIm März 2007 ist die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen in Kraft getreten. Gegenstand dieser Regelung ist einerseits die Einrichtung von Umweltzonen und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Plaketten nach festgelegten Schadstoffgruppen. Die ersten Umweltzonen wurden zu Beginn des Jahres 2008 eingerichtet. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr sondern auch für Anwohner und Besucher in Umweltzonen.
Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen wird das neue Verkehrszeichen Umweltzone eingeführt. Es signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die angezeigte(n) Plakette(n). Auf Grundlage von Luftreinhalteplänen können die Städte und Kommunen in Aktionsplänen festlegen, welche Bereiche als Umweltzonen ausgewiesen werden.
Signalisierung eines Fahrverbots für weitere Begriffe: Feinstaub, Feinstaubplakette, Umweltplakette, Umweltzonen, Aufkleber KONTAKT DEKRA Automobil GmbH Handwerkstraße 15 70565 Stuttgart Telefon +49.711.7861-0 Telefax +49.711.7861-2240 automobil@dekra.com Oder wenden Sie sich direkt an Ihre nächstgelegene DEKRA Automobil Niederlassung! |