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Fristen für die HU

Gesetzgeber schreibt bestimmte Zeitabstände vor

Wichtige Änderung:

Seit 01.01.2010 ist die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert. Weitere Informationen >>> hier

Die Prüfplakette wird mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats und Jahres ungültig. Die Jahreszahl steht in der Mitte, die oberste Zahl bezeichnet den Monat.

Wird die HU verspätet durchgeführt, riskiert der Halter ein Bußgeld – bei deutlicher Fristüberziehung sogar einen Punkteeintrag in Flensburg. Die neue Frist beginnt mit dem Fälligkeitsmonat der letzten HU (sog. „Fälligkeitsdatierung“ – in einigen Bundesländern gelten hierzu besondere Festlegungen). War beispielsweise die HU bei Ihrem PKW im November 2007 fällig und Sie haben diese erst im Januar 2008 durchführen lassen, wird die nächste HU auf November 2009 (24 Monate nach dem letzten HU-Termin) festgesetzt.
 

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Weitere Informationen

Fristen nach Anlage VIII StVZO

Fristen