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Mindeststandards für DEKRA Siegel

Prüfung deckt Mängel und Schäden auf

Unsere Sachverständigen zeichnen ein Fahrzeug mit dem DEKRA Siegel für Gebrauchtfahrzeuge nur aus, wenn bestimmte Mindeststandards in allen zu prüfenden Baugruppen erfüllt sind. Damit erhalten Sie einen objektiven Bericht über die Qualität und den Zustand des Fahrzeugs – Mängel werden in der Prüfdokumentation ausgewiesen.

Selbst wenn ein Fahrzeug nicht den Kriterien für das DEKRA Siegel für Gebrauchtfahrzeuge entspricht und somit keine Urkunde ausgestellt werden kann, ist der Prüfbericht für Käufer und Verkäufer eine Dokumentation des Fahrzeugzustands.

Die folgenden Baugruppen am Fahrzeug müssen es mit den Qualitätskriterien beim DEKRA Siegel für Gebrauchtfahrzeuge aufnehmen. Bei der Prüfung von Lkw, Motorrädern und Freizeit-/Reisemobilen sind die Prüfpunkte entsprechend erweitert, z. B. auf das Fahrerhaus bei Lkw oder die Feuchtigkeitsmessung bei Wohnwagen.

Für das Siegel müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Karosserie                                                                                                                                  

  • Die Funktion der Karosserieteile ist nicht eingeschränkt oder defekt.
  • Es sind keine Restunfallspuren erkennbar.
  • Es sind weder viele Dellen noch Beulen oder sonstige großflächige Beschädigungen vorhanden.
  • Es gibt keine starken Korrosionsschäden oder Anstoßschäden.
  • Die Lackierung weist keine großen Steinschläge auf, Schäden oder große Kratzer bis auf das Blech.
  • Die Lackierung wurde fachgerecht ausgeführt (Farbtonunterschiede).
  • Anbauteile dürfen nicht fehlen oder stark beschädigt sein.
  • Die Scheiben müssen nicht erneuert werden.

Innenraum                                                                                                                                   

  • Es dürfen keine als stark negativ empfundenen Gerüche im Innenraum festgestellt werden.
  • Sitze dürfen keine starken Gebrauchsspuren oder Brandlöcher aufweisen.
  • Die Mechanik der Sitze muss in Ordnung sein.
  • Die Verkleidung, der Himmel oder der Teppich dürfen keine größeren Schäden haben oder stark verschmutzt sein.
  • Die Bedieneinrichtungen dürfen keine Mängel haben.
  • Heizung und Lüftung müssen ohne Mängel sein.

Motor, Getriebe, Auspuffanlage                                                                                             

  • Der Motor darf keinen starken Ölverlust haben.
  • Der Ölstand des Motors muss ausreichend sein.
  • Getriebe oder Achsantrieb dürfen keinen starken Ölverlust aufweisen.
  • Das Kühlsystem darf keine Mängel haben.
  • Es muss ausreichend Kühlflüssigkeit vorhanden sein.
  • Die Menge des Frostschutz-Mittels in der Kühlflüssigkeit muss mindestens den Herstellervorgaben entsprechen.
  • Die Abgasanlage darf keine starke Schäden und Funktionsschäden aufweisen.
  • Die Abgasanlage muss sachgemäß instand gesetzt sein.
  • Bei der Probefahrt dürfen keine atypischen Geräusche an den Aggregaten, am Motor, an den Achsen, am Getriebe oder am Automatikgetriebe auftreten und keine sonstigen Mängel festgestellt werden.

Räder und Bremsanlage                                                                                                         

  • Die Reifen dürfen nicht weniger als 3 mm Profiltiefe aufweisen.
  • Die Felgen dürfen nicht stark oxidiert oder beschädigt sein.
  • Das Ersatzrad muss funktionsfähig sein, die Profiltiefe des Reifens muss mindestens 2 mm betragen.
  • Bei Bremsbelägen und -scheiben darf die Verschleißgrenze nicht erreicht sein.
  • Der Wassergehalt der Bremsflüssigkeit darf nicht mehr als 2% betragen.

Elektrik                                                                                                                                         

  • Kontrolleinrichtungen und Instrumente dürfen keine Mängel haben.
  • Elektrische Fensterheber dürfen keine Mängel aufweisen.
  • Das elektrische Schiebedach oder Verdeck muss funktionieren.
  • Die Klimaanlage muss uneingeschränkt funktionieren und darf nicht defekt sein.
  • Elektrische Sitze und Sitzheizung müssen störungsfrei funktionieren.

Nachweispflichtige Untersuchungen und Kundendienst                                               

  • Die Hauptuntersuchung (HU) muss noch mindestens 21 Monate Gültigkeit haben.
  • Bei Autos mit geregeltem Kat oder Dieselfahrzeugen muss die Abgasuntersuchung (AU) noch indestens 21 Monate Gültigkeit haben.
  • Bei Autos ohne Kat oder mit U-Kat muss die AU noch mindestens 9 Monate Gültigkeit haben.
  • Für Oldtimer gilt: Benziner mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 1969 und Dieselfahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977 sind von der AU befreit.
  • Für Taxen und Mietwagen gilt: HU und AU müssen noch mindestens 9 Monate Gültigkeit haben.
  • Regelmäßige, vom Hersteller empfohlene Kundendienste, werden bei der DEKRA seal for used vehicles Prüfung erfasst.

Bei Nichterfüllung dieser Mindeststandards können die Mängel beseitigt werden. Innerhalb eines Monats kann das Fahrzeug dann nachgeprüft werden.
 

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