Bei nachträglichen baulichen Veränderungen an Fahrzeugen, wie
- Tieferlegung
- Anbau von Anhängekupplungen und Spoilern
- Verwendung von Sonderrädern und Sportauspuffanlagen
- Chiptuning
- Einsatz anderer Scheinwerfer
- Anbringen von Folien an Seitenscheiben
ist eine Änderungsabnahme erforderlich. Nach dieser Prüfung wird in Ihre Fahrzeugpapiere eingetragen, dass die veränderten Teile ordnungsgemäß angebaut sind und die Betriebserlaubnis nicht erlischt.
Als Fahrzeughalter müssen Sie für eine erfolgreiche Änderungsabnahme entsprechende Prüfzeugnisse vorlegen, wie
- Teilegenehmigungen (ABE, ABG, EG, ECE)
- Teilegutachten eines akkreditierten Technischen Dienstes
Bestimmte Änderungen können in der nationalen (ABE) oder internationalen Genehmigung (EG-Typgenehmigung) für das jeweilige Fahrzeug bereits bewilligt sein.
Änderungsabnahmen können Sie bei uns im gesamten Bundesgebiet durchführen lassen, ohne an eine Vorführung bei einer Technischen Prüfstelle gebunden zu sein.
Fehlt ein Prüfzeugnis und ist die Betriebserlaubnis erloschen, so muss ein Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis erstellt werden. Diese Prüfung kann nur von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) der Technischen Prüfstelle (TP) für den Kraftfahrzeugverkehr abgenommen werden. Mit der Aufgabe der TP sind in Berlin und in den neuen Bundesländern unsere DEKRA Standorte beauftragt.
Hersteller von Fahrzeugteilen und Hersteller, die serienmäßig Änderungen von Fahrzeugmerkmalen oder Fahrzeugeigenschaften wie Aufbauten und Umbaumaßnahmen vornehmen, können Teilegutachten erstellen lassen. Die Prüfungen werden durch unser DEKRA Automobil Test Center auf Basis der durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erfolgten Akkreditierung durchgeführt.