Die Typgenehmigung für Fahrzeuge und Komponenten nach der Rahmenrichtlinie 70/156/EWG ermöglicht es Herstellern von Fahrzeugen und Fahrzeugkomponenten, ihre Produkte in allen Mitgliedsstaaten der EU in Verkehr zu bringen.
Das Verfahren besteht aus zwei Schritten. Zunächst muss die Konformität der betreffenden Produkte mit den anwendbaren Regelwerken durch einen Technischen Dienst bestätigt werden. Damit die Serienprodukte nicht vom geprüften Typ abweichen, ist ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem wie eine Zertifizierung nach ISO 9001:2008 in Verbindung mit den Zusatzanforderungen des Straßenverkehrsrechts nachzuweisen. Alternativ ist für sehr kleine Unternehmen als vereinfachtes Verfahren auch eine Verifizierung der qualitätssichernden Maßnahmen möglich.
Um die EU-Typgenehmigung zu erhalten, müssen der technische Bericht und das Zertifikat bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, in Deutschland beim Kraftfahrtbundesamt (KBA), eingereicht werden.
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