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Teilegutachten nach Anlage XIX der StVZO

Damit beim Ein- oder Anbau von Teilen an bestehende Fahrzeuge deren Betriebserlaubnis nicht erlischt, müssen die betreffenden Teile ebenfalls genehmigt werden (§19.3 StVZO). Eine vereinfachte Methode hierfür ist das dreistufige Teilegutachten:

  • Ein Technischer Dienst erstellt ein Gutachten, das die Konformität des Produkts mit den anwendbaren Regelwerken bestätigt
  • Der Nachweis über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (oder eine Verifizierung, siehe EG-Typgenehmigung) wird ebenfalls beim Technischen Dienst eingereicht, der dann das Teilegutachten erstellt. Das KBA ist in diesen Vorgang nicht einbezogen
  • Der Ein- bzw. Anbau der Teile muss in jedem Fall durch eine zugelassene Überwachungsorganisation (z. B. DEKRA) überprüft werden, damit die Betriebserlaubnis bestehen bleibt

DEKRA Certification gehört zu den wenigen Zertifizierungsstellen, die vom Kraftfahrtbundesamt für beide Verfahren – Zertifizierung und Verifizierung – im Rahmen des Teilegutachtens zugelassen sind.
 

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DEKRA Certification GmbH
Telefon +49.711.7861-2566
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