Vor Errichtung und Betrieb sowie bei wesentlichen Änderungen von bereits genehmigten Anlagen müssen immissionsschutzrechtlich genehmi-gungsbedürftige Anlagen ein immissions-schutzrechtliches Genehmigungs-verfahren durchlaufen.
DEKRA begleitet das gesamte Genehmi-gungsverfahren mit kompetenten und erfahrenen Sachverständigen.
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DEKRA Industrial GmbH Marijan Cubelic Hotline 0800.1333222 * marijan.cubelic@dekra.com * Kostenfrei für Anrufer aus dem dt. Festnetz und dem Mobilfunknetz