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Emissionserklärungsverordnung 11. BImSchV

Anlagenbetreiber müssen Emissionserklärung abgeben

Gemäß der 11. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen die Betreiber von erklärungs-pflichtigen Anlagen alle vier Jahre eine Emissionserklärung über die emittierten Schadstoffe bei der zuständigen Behörde abgeben.

DEKRA verfügt über langjährige Erfahrung als Messstelle nach §§ 26 und 28 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und unterstützt Sie kompetent bei der Erhebung aller erforderlichen Daten durch Messung, Berechnung oder Abschätzung, deren Bewertung und der elektronischen Abgabe Ihrer Emissionserklärung.

KONTAKT
DEKRA Industrial GmbH
Marijan Cubelic
Hotline 0800.1333222 *
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