Seit dem 01.01.2008 darf DEKRA als zugelassene Überwachungsstelle in allen Bundesländern an allen überwachungsbedürftigen Anlagen – sowohl Neu- als auch Altanlagen – wiederkehrende Prüfungen durchführen.
Betreiber solcher Anlagen haben damit die Möglichkeit, einen neuen Prüfdienstleister, wie z.B. DEKRA, mit der Prüfung zu beauftragen. Ihr Vorteil: eine Ausschreibung der Prüfung. Damit werden nicht nur Ihre Bedürfnisse besser berücksichtigt, sondern auch die Preise sind nicht mehr über eine Gebührenordnung festgelegt.
Nutzen Sie diese Chance!
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PRESSEMITTEILUNGEN
09.02.2012
DEKRA stärkt Material Testing & Inspection in Türkei