| | Prüfzeichen garantiert SicherheitBauartgenehmigung für FahrzeugteileBestimmte Fahrzeugteile, die einzeln gefertigt oder aus dem Ausland importiert wurden, werden auf ihre Verwendbarkeit an Fahrzeugen geprüft. Dies ist für Fahrzeugteile erforderlich, die nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§ 22 a StVZO) in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein und ein Prüfzeichen haben müssen:
Auf der Grundlage der Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen wird durch die Zulassungsstelle die Bauartgenehmigung erteilt. Das Teil ist somit für den Anbau am Fahrzeug freigegeben. KONTAKT DEKRA Automobil GmbH Handwerkstraße 15 70565 Stuttgart Telefon +49.711.7861-0 Telefax +49.711.7861-2240 automobil@dekra.com Oder wenden Sie sich direkt an Ihre nächstgelegene DEKRA Automobil Niederlassung! |