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Gasanlagen in Kraftfahrzeugen

Sicherheit beim nachträglichen Einbau

Beim nachträglichen Einbau einer Gasanlage kann die vorgeschriebene Gassystemeinbauprüfung (GSP) in allen DEKRA Prüfstellen erfolgen. Sofern eine Genehmigung nach ECE-R 115 vorliegt, kann nach der GSP direkt die Korrektur der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsbehörde vorgenommen werden.
Nach dem Einbau steht die GSP, bei welcher der richtige Einbau, die Sicherheitsfunktionen und die Gasdichtheit geprüft werden. Der Sachverständige orientiert sich dabei an klar definierten Kriterien.
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