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Unterwegs mit rotem oder H-Kennzeichen

Je nach Bedarf: zwei Arten der Oldtimer-Zulassung

Sie nennen ein Fahrzeug, das vor mehr als 30 Jahren erstmals zugelassen worden ist, Ihr Eigen? Sie möchten dieses ohne Einschränkungen nutzen und suchen eine günstige Jahrespauschalsteuer? Diese Vorteile können Sie nutzen, wenn Sie Ihren Klassiker mit dem Oldtimer-Kennzeichen (Kennzeichen mit dem Buchstaben H) ausstatten. Sie erhalten es auf Antrag von der Zulassungsstelle.

Voraussetzung dafür ist eine gültige Betriebserlaubnis bzw. ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis sowie ein Gutachten nach §23 der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO). Dieses zeichnet das Fahrzeug als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ aus.
Diese Begutachtung zur Anerkennung als Oldtimer nehmen wir an allen unseren Standorten im gesamten Bundesgebiet vor.

Auf dieser Grundlage gibt die Zulassungsstelle ein Oldtimer-Kennzeichen aus und meldet dem Finanzamt das Fahrzeug als Oldtimer. Dafür wird ein pauschaler Steuersatz erhoben:

  • Krafträder 46,02 Euro jährlich
  • Alle übrigen Fahrzeuge 191,73 Euro jährlich

Oldtimer-Sachverständige, Oldtimersachverständige, Oldtimer Sachverständige

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