DEKRA Schiedsgutachten dient schneller Einigung bei Konflikten
Das Schiedsgutachten dient der Einigung von streitigen Parteien, ohne ein Gerichtsverfahren zu durchlaufen.
Beide Konfliktparteien beauftragen gemein-sam einen Sachverständigen, der für sie den Konflikt schlichten soll. Dieser Auftrag setzt ein hohes Vertrauen in die fachliche Kompetenz des Sachverständigen voraus und ist auch nur dann möglich, wenn beide Parteien an einem schnellen und kosten-minimierenden Ende des Konfliktes interessiert sind.
Ein Schiedsgutachten ist sowohl für den Auftraggeber als auch für die Gegenpartei bindend. Beide haben sich im Schiedsgutachtenvertrag dem Ergebnis des Schiedsgutachtens unterworfen. Somit kann das Ergebnis von der Partei, für die es sich nachteilig auswirkt, nicht als gegenstandslos abgetan oder ignoriert werden.
Zur objektiven Klärung von Zweifeln und Streitfragen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftauchen, ist das Schiedsgutachten ein hervorragendes und im Regelfall nicht angreifbares Instrument.
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DEKRA Industrial GmbH Vertriebsleitung und Koordination Großprojekte Kirsten Kirsch Mobil +49.171.3082230 kirsten.kirsch@dekra.com