Begutachtung zur Schlichtung bei Baustreitigkeiten
DEKRA Sachverständigentätigkeit auf Basis der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau) der Arbeits-gemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im deutschen Anwaltverein (DAV) – ARGE Baurecht .
Die Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau) stellt die Grundlage für das Schlichtungsverfahren dar. Die Parteien benennen einen Schlichter, der die Befähigung zum Richteramt haben soll. Ist ein Schlichter nicht benannt und können sich die Parteien nachträglich nicht auf einen Schlichter einigen, so wird der Schlichter auf Antrag einer Partei vom Präsidenten des deutschen Anwaltvereins benannt.
Im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens ordnet der Schlichter auf Antrag einer Partei die Begutachtung durch einen Sachverständigen an, zur
Feststellung des Zustandes eines Bauwerkes einschließlich der Ermittlung des Bautenstandes
Ermittlung der Ursache eines Schadens, eines Baumangels, einer Behinderung oder einer Bauverzögerung
Feststellung des Aufwandes für die Beseitigung eines Schadens oder Baumangels
Ermittlung der Kosten, die durch eine Behinderung oder Bauverzögerung entstanden sind
KONTAKT
DEKRA Industrial GmbH Vertriebsleitung und Koordination Großprojekte Kirsten Kirsch Mobil +49.171.3082230 kirsten.kirsch@dekra.com