Zulassung als anerkannter Bildungsträger nach AZWV/ AZAV
AZWV/ AZAV ist Basis für Förderung durch Bundesagentur für Arbeit
Träger und Bildungsmaßnahmen müssen durch eine fachkundige Stelle nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) bzw. der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung - Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein, um von der Bundesagentur für Arbeit gefördert zu werden. Damit soll mehr Transparenz und Wettbewerb im Bildungswesen geschaffen und die Qualität der geförderten Maßnahmen verbessert werden.
Das Zulassungsverfahren für Weiterbildungsträger und -lehrgänge wird von externen fachkundigen Stellen übernommen. DEKRA Certification ist von der Bundesagentur für Arbeit als fachkundige Stelle anerkannt und bietet die Zulassung als anerkannter Bildungsträger nach AZWV an.
Aktuelles: Wie geht es weiter mit der AZWV? Was ändert sich dabei für Bildungseinrichtungen und Arbeitsvermittler? Informationen zur geplanten Instrumentenreform der Bundesregierung finden Sie hier.