Informationen zum Energieausweis
Die Ausstellung eines Energieausweises ist bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung Ihrer Immobilie je nach Gebäudeart und Bau-jahr gesetzlich vorgeschrieben.
Bereits seit 1. Juli 2008 besteht für Wohnge-bäude bis Baujahr 1965 die gesetzliche Pflicht, einen Energieausweis zu erstellen. Bis zum 1. Oktober 2008 konnten Eigen-tümer noch zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis wählen. Seit 1. Januar 2009 ist der Energieausweis auch für Gebäude, die nach 1965 errichtet wurden, Vorschrift. Für Nichtwohngebäude ist der Energieausweis seit 1. Juli 2009 Pflicht. Die Ausweispflicht entfällt für Gebäude < 50 m² und für denkmalgeschützte Gebäude.
Der Energieausweis von DEKRA – Ihre Vorteile auf einen Blick
Die geltende Vorschrift erlaubt es, zwar formal korrekte aber so gut wie inhaltsleere Varianten des Energieausweises zu bekommen. Solche – oftmals im Internet angebotenen – Ausweise besitzen allerdings einen geringen Nutzwert. Mit dem Energieausweis von DEKRA erhalten Sie ein Dokument mit Mehrwert:
- Rechtssicherheit: Der Verbrauchsausweis von DEKRA entspricht voll den Richtlinien der Energieeinsparverordnung (EnEV) und wird ausschließlich von zertifizierten Energieberatern ausgestellt.
- Datensicherheit: Der Anmeldeprozess zum Energieverbrauchsausweis gewährleistet, dass Ihre Daten gemäß neuer Datenschutzrichtlinien behandelt werden, und dass Sie den richtigen Ausweis für Ihr Haus erhalten. Zu diesem Zweck werden Ihre Daten im Laufe des Anmeldeprozesses plausibilisiert und geprüft.
- Flexibilität: Den verbrauchsorientierten Energieausweis erhalten Sie auch inklusive Kundentermin. Die DEKRA Experten beraten Sie unverbindlich über das Leistungsspektrum.
- Service: Der Service von DEKRA endet nicht mit dem Ausstellen des Energieausweises. Die DEKRA Energieexperten stehen Ihnen weiterhin zu Fragen rund um die Energieeffizienz Ihres Hauses zur Seite.
In wenigen Schritten den Verbrauchsausweis bestellen
1. Halten Sie die Energieverbrauchsdaten Ihres Objekts für mindestens drei zusammenhängende
Jahre bereit. Bei Wohngebäuden genügt der Heizenergieverbrauch, bei Nichtwohngebäuden
benötigen Sie zusätzlich den Allgemeinstromverbrauch. Gemischt genutzte Gebäude werden
in einen Wohn- und Nichtwohnbereich getrennt, die separat bearbeitet werden.
2. Beim ersten Start der Bestellfunktion fordern Sie Ihr individuelles Passwort an. Mit diesem
Passwort können Sie sich dann jederzeit anmelden und Energieausweise für ein oder
mehrere Gebäude bearbeiten. Eine Bestellung kommt erst zustande, wenn Sie nach
Beendigung Ihrer Eingaben auf „Energieausweis anfordern“ klicken. Bis dahin können Sie
Ihre Eingaben jederzeit unterbrechen, abbrechen oder korrigieren. Die Eingaben werden
gespeichert. So können Sie zu einem späteren Zeitpunkt weitermachen. Lesen Sie dazu
bitte auch die Datenschutzbedingungen.
3. Lesen Sie auch unsere Erläuterung zu den Gebäudearten. DEKRA bietet Energie-
Verbrauchsausweise für alle Gebäudearten an. Bei der Datenerfassung werden Ihnen
Fragen nach der Gebäudenutzung gestellt. Sie erhalten dann automatisch den für Ihre
Zwecke passenden Energieausweis.
4. Ein DEKRA Sachverständiger wird Ihre Eingaben prüfen und Ihren Energieausweis erstellen.
Den Energieausweis erhalten Sie per Post. Sie bezahlen bequem und sicher per Rechnung.
Klicken Sie hier, um den Bearbeitungs- und Bestellprozess zu starten:
Bestellprozess starten
(www.dekra-energieausweis.de)
Lesen Sie auch die weiteren Informationen und Infos zum Energieausweis für Kommunen.