Viele Elemente im Bereich Nachhaltigkeits-management sind bereits gesetzlich geregelt. Für Unternehmen ist es eine große Herausforderung, den Überblick über alle Neuerungen in der Rechtslandschaft zu behalten und in der Praxis damit Schritt zu halten. DEKRA unterstützt Sie deshalb dabei, die Rechtskonformität Ihrer Aktivitäten zu wahren, hilft Ihnen aber auch dabei, eine strategische Herangehensweise zu entwickeln und notwendige interne Systeme zur Sicherstellung der Rechtskonformität auszubauen.
Die Einhaltung von Vorschriften ist die Grundlage Ihrer Legitimation als Unternehmen gegenüber Behörden und Gesellschaft. Sie ist aber auch die Grundlage guter und langfristiger Beziehungen zu Ihren Geschäftspartnern. Zukünftige Entwicklungen zu antizipieren oder über die Anforderungen Ihrer Kunden Bescheid zu wissen und diese dann strategisch anzugehen, kann Ihnen entscheidende Wettbewerbsvorteile verschaffen.
Diese Dienstleistungen bietet DEKRA:
Gemeinsame Erarbeitung Ihrer Aufgaben und Pflichten im Rahmen gesetzlicher Vorgaben und Verordnungen
Unterstützung bei der Umsetzung wie beispielsweise bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Beratung zu strategischen Fragestellungen wie EU-Direktiven (REACH, ELV, WEEE/RoHS oder EuP)
Informieren Sie sich hier über unsere Beratungsdienstleistungen im Bereich Rechtslandschaft.
DEKRA ist ein renommierter Dienstleister auf dem Gebiet der Einstufung und Bewertung von Chemikalien und ihrer sicheren Anwendung. Außerdem erstellt DEKRA Sicherheitsdatenblätter und Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen. mehr
Mit dem Emissionshandel kommen viele neue Aufgaben auf die Betriebe zu. DEKRA übernimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und berät Sie in allen Fragen, die sich durch den Emissionshandel für Sie ergeben.
Die Regeln für die Einstufung von Gefahrstoffen werden durch die EU CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging, Umsetzung des „Globally Harmonised System" GHS) vorgegeben. Seit 1.12.2010 müssen alle Stoffe nach CLP eingestuft werden.
Der Lieferant eines gefährlichen Stoffes oder einer gefährlichen Zubereitung muss dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen. Form und Inhalt des Sicherheitsdatenblattes werden durch die EU REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) vorgegeben.
Wer Gefahrstoffe im Betrieb einsetzt, muss viele Regelungen und Rahmenbedingungen beachten. Das Sicherheitsdatenblatt informiert über die Gefahren, die vom Stoff/Gemisch ausgehen.
Das EU Chemikalienrecht „REACH" verlangt bei Erzeugnissen aller Art erstmalig von den Herstellern und Importeuren, dass besonders besorgniserregende Stoffe (sogenannte SVHC – Substances of Very High Concern) deklariert werden.
REACH, CLP, Gefahrstoffverordnung 2010: Die vergangenen Jahre haben eine Vielzahl neuer Regelungen im Chemikalienrecht mit sich gebracht. Betroffen sind Hersteller, Importeure und Formulierer, aber auch Händler und Anwender der Produkte.
2005 wurde von der EU die Richtlinie 2005/32/EG veröffentlicht, in der erstmals Mindeststandards für die Energieeffizienz einer Reihe von energiebetriebenen Produkten festgelegt wurden.
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DEKRA Industrial GmbH Dr. Gesa Köberle Telefon +49.711.7861-3900 industrial@dekra.com