Der Abfallbeauftragte
DEKRA berät Sie bei Fragen der Kreislauf-
wirtschaft und Abfallentsorgung wie Lagerung und Kennzeichnung der Abfälle oder zum Abfallmanagement. Außerdem unterstützt DEKRA Sie bei Notifizierungs-verfahren, der Nachweisführung, der Einhaltung von Vorschriften und Auflagen und dabei, die abfallrechtlichen Vorgaben im Unternehmen umzusetzen.
Der Gewässerschutzbeauftragte
Der Schutz der Gewässer ist eine der wichtigsten Aufgaben im Umweltschutz. Jeder ist dazu verpflichtet, eine Verunreinigung von Gewässern zu vermeiden. DEKRA unterstützt und berät Sie in allen Angelegenheiten rund ums Thema Gewässerschutz.
Der Störfallbeauftragte
DEKRA hilft Ihnen bei der Umsetzung des Störfall- und Genehmigungsrechts und steht Ihnen gerne für eine sicherheitstechnische Beratung zur Verfügung. Die erfahrenen DEKRA Mitarbeiter werden für Sie als externe Störfallbeauftragte tätig, um die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten.
Der Immissionsschutzbeauftragte
DEKRA übernimmt die in § 54 BImSchG festgelegten Aufgaben rund um den Immissionsschutz. Hierbei steht nicht nur die Prüfung der Anlage und deren Berieb auf Konformität mit Genehmigungen und gesetzlichen Vorschriften im Vordergrund, sondern insbesondere die Beratung zu sämtlichen immissionsschutzrechtlichen Themen . Hinsichtlich der erforderlichen Kontrolle von Emissionen und Immissionen kann DEKRA auf langjährige Erfahrung als Messstelle nach §§ 26 und 28 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zurückgreifen.
Machen Sie Ihr Unternehmen fit. DEKRA Sachverständige helfen Ihnen gerne dabei.