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SCC News

SCC Regelwerk Version 2011

Das normative SCC-Regelwerk enthält die SCC- und SCP-Checklisten (Dokument 003 / 023). In diesen Checklisten sind die Anforderungen an ein Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutz-Managementsystem (SGU-Managementsystem) zur Erlangung einer Zertifizierung nach SCC (Sicherheits Certifikat Contraktoren) und/oder SCP (Sicherheits Certifikat Personaldienstleister) festgelegt.

 Scopes und Zertifizierungssystem

Das Zertifizierungssystem wird in zwei Industriebereiche (Scopes) unterteilt: 

o      Scope I – Kontraktoren/produzierendes Gewerbe (SCC)

o      Scope II - Personaldienstleister (SCP)


Scope I  - Kontraktoren/produzierendes Gewerbe (SCC)

Bei der SCC-Zertifizierung wird zwischen 3 möglichen Zertifikaten unterschieden:

SCC* = eingeschränktes Zertifikat

Dieses eingeschränkte Zertifikat beurteilt die SGU-Managementaktivitäten direkt am Arbeitsplatz. Es ist für kleine Unternehmen mit durchschnittlich ≤ 35 Beschäftigten pro Kalenderjahr (einschließlich Auszubildende, Praktikanten und überlassene Leiharbeitnehmer) im gesamten Unternehmen bestimmt, die keine Subunternehmen (Werkvertrag) für technische Dienstleistungen einsetzen.

Unternehmen mit bis zu 35 Beschäftigten, die Subunternehmen (Werkvertrag) für technische Dienstleistungen einsetzen, benötigen das SCC**- oder SCCP-Zertifikat.

Für die Erteilung des Zertifikates müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

a)         Pflichtfragen

Die mit einem  X  in der SCC-Checkliste (siehe Dokument 003) gekennzeichneten 27 Pflichtfragen müssen zu 100 % erfüllt sein.
 

SCC** = uneingeschränktes Zertifikat

Dieses uneingeschränkte Zertifikat beurteilt die SGU-Managementaktivitäten sowohl direkt am Arbeitsplatz, als auch das SGU-Managementsystem des Unternehmens. Es ist für Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 35 Beschäftigten pro Kalenderjahr (einschließlich Auszubildende, Praktikanten und überlassene Leiharbeitnehmer) im gesamten Unternehmen bestimmt.

Für die Erteilung des Zertifikates müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

a)         Pflichtfragen

Die mit  X  in der SCC-Checkliste (siehe Dokument 003) gekennzeichneten 40 Pflichtfragen müssen zu 100 % erfüllt sein.

b)         Ergänzungsfragen

Neben den Pflichtfragen sind Ergänzungsfragen (gekennzeichnet mit X) zu beantworten. Es müssen mindestens 5 der möglichen 9 Ergänzungsfragen positiv beantwortet werden.

 
SCCP = uneingeschränktes Zertifikat für die Petrochemie

Neben den unter SCC** genannten Beurteilungskriterien wird hier zusätzlich die Erfüllung spezifischer Anforderungen in der petrochemischen Industrie erwartet.

Für die Erteilung des Zertifikates müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

a)         Pflichtfragen

Die mit  X  in der SCC-Checkliste (siehe Dokument 003) gekennzeichneten 44 Pflichtfragen müssen zu 100 % erfüllt sein.

b)         Ergänzungsfragen

Neben den Pflichtfragen sind Ergänzungsfragen (gekennzeichnet mit ) zu beantworten. Es müssen mindestens 3 der möglichen 5 Ergänzungsfragen positiv beantwortet werden.

Unternehmen mit bis zu 35 Beschäftigten, die Subunternehmen (Werkvertrag) für technische Dienstleistungen einsetzen, benötigen das SCC**- oder SCCP-Zertifikat. 

 

Scope II  - Personaldienstleister (SCP)

Bei der SCP-Zertifizierung gibt es nur ein Zertifikat:

SCP = Zertifikat für Personaldienstleister

Die SCP-Zertifizierung können ausschließlich Personaldienstleister erlangen, die ein SGU-Managementsystem implementiert haben.

 

Für den Erhalt des Zertifikates müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

a)         Pflichtfragen

Die mit  X  in der SCP-Checkliste (siehe Dokument 023) gekennzeichneten 29 Pflichtfragen müssen zu 100 % erfüllt sein.

b)         Ergänzungsfragen

Neben den Pflichtfragen sind Ergänzungsfragen (gekennzeichnet mit o) zu beantworten. Es müssen mindestens 3 der möglichen 6 Ergänzungsfragen positiv beantwortet werden. 

 

Inkraftsetzung und Übergangsregelungen

Mit Inkrafttreten der Normativen SCC-Regelwerkes ab 01.07.2011 gelten folgende Regelungen:

 

Das Regelwerk SCC/SCP Version 2006 ist ab 01.01.2012 nicht mehr gültig. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2011. Innerhalb dieses Zeitraumes können Erst- und Rezertifizierungen sowohl nach den alten Checklisten (Dokument 003/Dokument 023, Version 2006) als auch nach den neuen Checklisten (Dokument 003/Dokument 023, Version 2011) durchgeführt werden.

 

Ab 01.01.2012 können nur noch Audits nach der neuen Version 2011 durchgeführt werden.

 

Für alle gemäß alten Checklisten (Dokument 003/Dokument 023, Version 2006) durchgeführten

Zertifizierungen erfolgen auch die beiden Überwachungsaudits auf alter Basis. Die anschließende Rezertifizierung erfolgt dann in jedem Fall nach den neuen Checklisten (Dokument 003/Dokument 023, Version 2011): http://www.dgmk.de/scc/ ; http://www.dgmk.de/scc/link_normdok.html

KONTAKT
DEKRA Certification GmbH
Telefon +49.711.7861-2566
certification.de@dekra.com

   

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