| | Sicherheits- und GesundheitsschutzkoordinationMehr Sicherheit auf Baustellen durch die BaustellenverordnungIm Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen sind Beschäftigte im Baubereich einem besonders hohen Unfall- und Gesundheits- Diese Tatsache stellt besonders hohe Anforderungen an die Koordination und Abstimmung von Arbeitsschutzmaßnahmen auf Baustellen. Mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vom 18. Juni 1998 soll die Gefährdungssituation auf Baustellen wesentlich verbessert werden. Die Baustellenverordnung überträgt generell dem Bauherren die Verpflichtung zur Umsetzung dieses Gesetzes. Sachverständige von DEKRA übernehmen die Pflichten des Bauherren zur Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes bedarfsgerecht und effizient, als Komplettservice oder als Teilbetreuung.
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