| | Sicherheitsdatenblätter und ProduktkennzeichnungErstellung, Prüfung und Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern gemäß REACHDer Lieferant eines gefährlichen Stoffes oder einer gefährlichen Zubereitung muss dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen. Form und Inhalt des Sicherheitsdatenblattes werden durch die EU REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) vorgegeben.
Sollten physikalische und chemische Eigenschaften nicht bekannt sein, können diese im DEKRA Labor für Umwelt- und Produktanalytik bestimmt werden. |