| | Die FahrerlaubnisklassenVon den Klassen A bis zur Klasse TMit der 2. EG-Führerscheinrichtlinie erfolgte 1991 eine völlige Neuregelung des gesamten Fahrerlaubnisrechts. Sie ist durch Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 24.04.1998 (BGBl. I. S. 747) in nationales Recht umgesetzt worden. Auch die anderen EU-Mitgliedstaaten haben ihr Fahrerlaubnisrecht dem Regelungsinhalt der 2. EG-Führerscheinrichtlinie angepasst. Mit der Fahrererlaubnisverordnung (FeV) ist das Fahrerlaubnisrecht aus der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) herausgelöst und in einer selbstständigen Verordnung verankert worden. Dem EU-Fahrerlaubnisrecht sind auch die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums gleichgestellt. Ein wesentliches Element des Fahrerlaubnisrechts der EU ist seit dem 1. Januar 1999 die einheitliche Einteilung der Fahrerlaubnisklassen nach Buchstaben A, B, BE, C, CE, D, DE nebst der Unterklassen A1, C1, C1E, D1 und D1E. Die Klassen entsprechen der Einteilung des internationalen Straßenverkehrsabkommens. Für Motorräder wird der Stufenführerschein im gesamten EU-Bereich für verbindlich erklärt. Die Klassen M, S, L und T sind jedoch nationale Klassen der Bundesrepublik Deutschland. Das amtliche Dokument für die erteilte Fahrerlaubnis in Deutschland ist ein Kartenführerschein nach Muster 1 der Anlage 8 der FeV. Er wird nicht nur für den Neuerwerb einer Fahrerlaubnis, sondern auch für Verlängerungen, Änderungen und Neuerteilungen von Fahrerlaubnissen gefertigt. DEKRA ist Mitglied des Weltverbandes der Prüforganisationen für Fahrerlaubnisprüfungen (CIECA). Über die Links gelangen Sie zu den Fahrerlaubnisklassen:
KONTAKT DEKRA Automobil GmbH Handwerkstraße 15 70565 Stuttgart Telefon +49.711.7861-0 Telefax +49.711.7861-2240 automobil@dekra.com Oder wenden Sie sich direkt an Ihre nächstgelegene DEKRA Automobil Niederlassung! |