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Schutz vor Unfällen

Die Prüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

Berufsgenossenschaften fordern jährliche Wiederholungsprüfungen nach der Unfallverhütungsvorschrift (UVV). Diese dienen dazu, den Fahrern bzw. Bedienern den nötigen Schutz vor Unfällen durch die in den Fahrzeugen vorhandenen technischen Systeme zu garantieren.

Grundlage ist die "Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge" (BGV D29), ihr unterliegen alle gewerblich genutzten Fahrzeuge.

Die UVV-Prüfung bezieht sich damit sowohl auf Lkw (einschließlich ihrer Sonderaufbauten), als auch auf Pkw oder Busse (dienstlich bzw. gewerblich genutzte Fahrzeuge). Außerdem auch auf Sonderfahrzeuge wie z. B.:

  • Müllsammelfahrzeuge
  • Autotransporter
  • Langmaterialtransporter

In aller Regel werden diese Prüfungen an Fahrzeugen und Fahrzeugaufbauten durch DEKRA Prüfingenieure zusammen mit der Hauptuntersuchung (HU) ausgeführt.
 

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