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EG-Richtlinien einhalten

DEKRA unterstützt Sie kompetent bei der Kennzeichnungspflicht

Für alle Produkte, für die eine entsprechende EG-Richtlinie existiert, gilt die Kennzeichnungspflicht, wenn sie innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes erstmalig in Verkehr gebracht werden. Die CE-Kennzeichnung steht für Communauté Européenne, die Europäische Gemeinschaft. DEKRA unterstützt Sie kompetent bei der Einhaltung dieser Richtlinien.

Richtlinien sind europaweit geltende Dokumente, in denen die Anforderungen aufgelistet sind, die bestimmte Produkte erfüllen müssen.

Alle EG-Richtlinien müssen innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens in den EU-Staaten in nationale Verordnungen umgesetzt werden. Dort sind sie dann bindende Gesetzestexte. Die Inhalte der Verordnungen entsprechen den Inhalten der Richtlinien.

Es gelten folgende Richtlinien:

2009/105/EG  

Einfache Druckbehälter
2009/48/EG Sicherheit von Spielzeug
89/106/EWG  Bauprodukte
93/95/EWG Persönliche Schutzausrüstung
2009/23/EG  Nichtselbständige Waagen
90/385/EWG  Implantierbare medizinische Geräte
2009/142/ECGasverbrauchseinrichtungen
92/42/EWG   Mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickte, neue Warmwasserheizkessel
93/15/EWG     Kontrolle von Explosivstoffen
93/42/EWG     Medizinprodukte
94/9/EG         Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
95/16/EG         Aufzüge
97/23/EG         Druckgeräte
98/79/EG        In-Vitro-Diagnostik
99/5/EG        Funkanlagen und Telekommunikations-Sendeeinrichtungen
2000/9/EG     Seilbahnen für den Personenverkehr
2003/44/EG    Sportboote
2004/22/EG    Messgeräte
2006/42/EG  Maschinen 
2004/108/EG  Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
2006/95/EG    Elektrische Betriebsmittel (Niederspannungsrichtlinie)