Kontinuierliche Emissionsmesseinrichtungen werden geprüft
Im Rahmen der Anlagenüberwachung müssen Betreiber von genehmigungs-bedürftigen Anlagen ihre Emissionen ab bestimmten Emissionsmassenströmen durch eigene Messeinrichtungen kontinuierlich überwachen.
DEKRA bietet Ihnen die gesetzlich vorge-schriebenen Funktionsprüfungen (AST), Kalibrierungen (QAL 2) und Einbau- bestätigungen dieser Messeinrichtungen für Anlagen nach:
TA-Luft
2. BImSchV
4. BImSchV
13. BImSchV
17. BImSchV
27. BImSchV
30. BImSchV
31. BImSchV
Die Funktionsprüfung, Kalibrierung und Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus betriebseigener Emissionsmesseinrichtungen erfolgt nach den Vorgaben der:
VDI 3950
DIN EN 14181
Bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung der Emissionen
Wir sind Messstelle nach §§ 26 und 28 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). DEKRA ist als neutraler und zuverlässiger Partner für Prüfung und Beratung bundesweit vertreten – auch in Ihrer Nähe!
KONTAKT
DEKRA Industrial GmbH Jürgen Bachmann Hotline 0800.1333222 * juergen.bachmann@dekra.com * Kostenfrei für Anrufer aus dem dt. Festnetz und dem Mobilfunknetz