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Tuning - aber sicher

Tiefer, breiter, schneller nur mit Abnahme

Bei nachträglichen baulichen Veränderungen an Fahrzeugen ist eine Änderungsabnahme erforderlich.
In der Straßenverkehrsordnung (StVZO) gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Beachten Sie unsere Empfehlungen.
Die Leistungssteigerung von Motoren mit dem sogenannten Chiptuning ist generell möglich. Wir empfehlen Ihnen, einen genehmigten Bausatz mit Gutachten zu erwerben.
Sie vermeiden Kosten und Aufwand, wenn Sie alle nicht zulässigen oder falsch angebrachten leuchtenden Einrichtungen an und in Fahrzeugen, auch wenn sie nicht funktionsfähig sind, entfernen.
Was Sie beim Anbringen von Folien auf Fahrzeug-Scheiben beachten müssen. Folien auf Scheiben aus Sicherheitsglas müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein.
Auch bei der Umrüstung auf Xenonlicht (Gasentladungslampen) gelten bestimmte Bedingungen laut § 50 Abs. 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
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