Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fasst mehrere Rechtsforderungen an Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen zusammen. Daraus resultieren für Arbeitgeber viele Änderungen und Neuerungen.
DEKRA ist für Sie da: bei der systematischen Gefahrenquellen-Analyse (HAZOP- und PAAG-Studie), der Planung und Änderung von Konzepten für die Anlagensicherheit oder beim Sicherheitsbericht gemäß Störfallverordnung.
Die Werkstoffingenieure und Schadensanalytiker von DEKRA treffen genaue Aussagen zu den Gründen von Werkstoffversagen. Die Optimierung und Auswahl von Werkstoffeinsätzen ist ein weiterer Beitrag zur Risikominimierung.
Die Risikobasierte Inspektion mit integriertem Anlagenmanagement schafft für Sie einen messbaren Mehrwert: höchste Zuverlässigkeit im Betrieb und minimale Ausfallzeiten in der Produktion. Damit wird die Sicherheit und Verfügbarkeit der Anlage erhöht.
Eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen für den Boden- und Gewässerschutz in Deutschland ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS).
Nutzen Sie die umfassende Kompetenz und Expertisen von DEKRA im Explosionsschutz und Atemschutz: Die praxisnahen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen werden eng an Ihren Anforderungen ausgerichtet.