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Sauber durch die Umwelt

Abgasuntersuchung reduziert Emissionen

Wichtige Änderung: Seit 01.01.2010 ist die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert. Die Abgasuntersuchung gibt Auskunft über den Wartungszustand Ihres Fahrzeuges bezüglich der Abgasemissionen. Seit 2006 ist bei Kraftfahrzeugen mit On-Board-Diagnosesystem (OBD-System) und bei Krafträdern diese Untersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung.
Mit Sicht- und Funktionsprüfungen werden die Abgasemissionen von Fahrzeugen auf die gesetzlichen Richtwerte hin überprüft. So können auch Schäden, z. B. an der Lambdasonde oder der elektronischen Zündung, frühzeitig erkannt und behoben werden.
Wann die Frist für die nächste AU endet, lesen Sie an der sechseckigen Plakette des vorderen amtlichen Kennzeichens ab. Ab 2010 wird diese Plakette entfallen; für die Untersuchung des Abgasverhaltens gilt dann die Fälligkeit der Hauptuntersuchung.
Grundsätzlich unterliegen alle zugelassenen Fahrzeuge mit Otto- oder Dieselmotor der AU-Pflicht. Aber es gibt auch begründete Ausnahmen. Wichtige Änderung: Bei Prüfungen ab dem 01.01.2010 ist die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert.
Hauptuntersuchungen und Abgasuntersuchungen (mit anschließender Plakettenzuteilung) dürfen nur in Deutschland durchgeführt werden.
Die nächste Haupt- und Abgasuntersuchung kommt bestimmt. Wir erinnern Sie gerne per E-Mail an Ihren nächsten HU-/AU-Prüftermin.
Mit Wirkung vom 01.04.2006 ist bei Krafträdern im Rahmen der Hauptuntersuchung auch das Abgasverhalten zu überprüfen.
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