DEKRA ist seit 2008 auch Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) für Aufzugsprüfungen. Überzeugen Sie sich von der Kompetenz und der Flexibilität der Experten: Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie Ihr Angebot. DEKRA unterstützt Sie beim Wechsel.
Die Zertifizierungsstelle für Aufzüge ist seit 1997 für das Arbeitsgebiet Aufzüge europaweit anerkannt und war eine der ersten Benannten Stellen, die in Deutschland Zertifizierungen nach der Aufzugsrichtlinie (95/16/EG) anbieten durfte.
Die Verantwortung für die Sicherheit Ihres Aufzuges wurde durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ganz auf Sie als Betreiber übertragen. Dabei sind insbesondere Maßnahmen umzusetzen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung Ihrer Anlagen ergeben.
Aufzugsanlagen sind in bestimmten Fristen wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich des Betriebes durch eine Zugelassene Überwachungsstelle zu prüfen. DEKRA steht Ihnen dabei als kompetenter Partner zur Seite.
Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt vom Betreiber die individuelle Gefährdungsbeurteilung für seine Aufzüge. Im Klartext: Jeder Unternehmer muss in seiner Rolle als Arbeitgeber für den sicheren Betrieb seiner Aufzüge sorgen.
Aufzugsanlagen dürfen erstmalig und nach einer Änderung nur in Betrieb genommen werden, wenn sie durch eine Zugelassene Überwachungsstelle auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft worden sind.
DEKRA prüft als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) seit Januar 2008 bundesweit überwachungsbedürftigen Aufzugsanlagen. Die Experten unterstützen Sie mit einem zeit- und kostensparenden Prüfverfahren.
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DEKRA Industrial GmbH Lars Lindert Telefon +49.711.7861-3900 Angebot anfordern lars.lindert@dekra.com