Profitieren Sie von einem Dienstleister, der bundesweit vertreten ist, flexibel bei der Terminierung von Prüfungsterminen ist und sich nicht nur als Prüfer, sondern als Partner bei der Sicherheit Ihrer Aufzugsanlagen versteht.
DEKRA ist aber nicht nur Ihr Dienstleister bei Aufzügen, die Experten sorgen für Sicherheit und Wohlbefinden im gesamten Gebäude. Sie beraten Sie bei der Prüfung Ihrer Brandschutzeinrichtungen, der Optimierung Ihrer Energieeffizienz, prüfen Druckgeräte, Lüftungsanlagen oder Tanks. Fragen Sie DEKRA!
Mehr Sicherheit – mehr Service
Aufzüge sind das sicherste Massentransportmittel. Mit zertifizierten und innovativen Prüfdienstleistungen tragen die Experten von DEKRA wesentlich dazu bei. Die Sachverständigen unterstützen Betreiber, Hersteller und Instandhaltungs-Dienstleister beim Inverkehrbringen und bei den wiederkehrenden Prüfungen von überwachungsbedürftigen Aufzügen.
Leistungen von DEKRA:
Anmeldung mit Meldung der Prüffristen
DEKRA meldet Ihre Aufzugsanlage nach der Inbetriebnahme bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Amt für Arbeitsschutz oder Gewerbeaufsicht) an und meldet auch die ermittelten Prüffristen.
Ermittlung und Bestätigung der Prüffristen
Die Experten legen Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Aufzugsprüfungen fest. Wenn Sie die Prüffristen Ihrer Aufzugsanlage selbst ermitteln, wird Ihnen das durch DEKRA bestätigt. Denn DEKRA ist Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).
Erinnerungsdienst
DEKRA denkt für Sie und erinnert automatisch an die bevorstehende Aufzugsprüfung.
Einweisung und Prüfung der beauftragten Person (Aufzugswärter)
DEKRA weist die beauftragte Person in ihre Pflichten zur allgemeinen Sicherheit und der Personenbefreiung ein.
Gewichtslose Prüfung
DEKRA hat mit einem Messtechnik-Spezialisten das gewichtslose Prüfen von Aufzügen verbessert. Das Verfahren ermittelt schnell und präzise das tatsächliche Gewicht des Aufzugs und des Gegengewichts. Das Prüfverfahren erhöht die Sicherheit und reduziert Verschleiß und Betriebskosten.
Gefährdungsbeurteilung
Dient der Aufzug auch als Arbeitsmittel, ist eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) gemäß § 3 BetrSichV in Verbindung mit der TRBS 1111 zu erstellen. DEKRA unterstützt Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.
Prüfungen bei Inverkehrbringen
DEKRA prüft als Benannte Stelle den Stand der Technik und unterstützt Hersteller, die europäischen Aufzugsrichtlinien und Normreihen (EN81) einzuhalten.
Prüfungen mit Prüfadapter
DEKRA installiert in Ihren Aufzug einen Prüfadapter. Dieser bleibt nach der Prüfung in Ihrem Besitz. So können die DEKRA Sachverständigen schnell und einfach prüfen, ohne Ihre Anlagen zu beschädigen. Ihr Vorteil: Sie sparen Zeit und Geld. Der Prüfadapter ist in den Prüfleistungen kostenfrei inbegriffen.
Prüfung der elektrischen Anlage
DEKRA prüft die elektrische Anlage und die Betriebsmittel Ihrer Aufzugsanlage auf ihren ordnungsgemäßen Zustand.
Prüfungen nach WHG und VAwS
Zudem prüfen die DEKRA Experten hydraulisch angetriebene Aufzugsanlagen auch darauf, ob diese dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) entsprechen.
Prüfungen nach Änderungen
DEKRA prüft Ihre Aufzugsanlage nach Änderungen. Dazu zählen beispielsweise Umbauten, Modernisierungen und Reparaturen.
Prüfungen vor Inbetriebnahme
DEKRA bringt Aufzugsanlagen in Verkehr und führt Prüfungen vor Inbetriebnahme neuer Aufzugsanlagen aus (einschließlich Vorprüfung der Unterlagen).
Prüfung vor erneuter Inbetriebnahme
Als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) nimmt DEKRA die Prüfung vor der erneuten Inbetriebnahme Ihrer Aufzugsanlage vor. Dies ist erforderlich, wenn der Fälligkeitstermin für die nächste wiederkehrende Prüfung zum Zeitpunkt der erneuten Inbetriebnahme bereits überschritten ist.
Sicherheitstechnische Bewertung
DEKRA führt für Sie die sicherheitstechnische Bewertung Ihrer Aufzugsanlage (gemäß § 15 BetrSichV in Verbindung mit der TRBS 1111) einschließlich einer Prüffristenermittlung aus.
Sicherheitstechnische Beratung
Wenn Maßnahmen zur Erhöhung der Anlagensicherheit nötig sind, beraten die Experten Sie bei Planung und Ausführung sicherheitstechnischer Nachrüstungen.
Wiederkehrende Prüfungen
Als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) nimmt DEKRA die wiederkehrenden Prüfungen an Ihrer Aufzugsanlage vor. Bei hydraulischen Aufzugsanlagen wird ein Prüfanschluss montiert, der kostenfrei in Ihrem Besitz bleibt. Anschließend melden die Experten die ausgeführten Prüfungen für Sie an die zuständige Behörde – die Kosten dafür übernimmt DEKRA.