Aufzüge gelten als das sicherste Massen-transportmittel. Mit zertifizierten und innovativen Prüfdienstleistungen tragen die Experten von DEKRA wesentlich dazu bei. Die Sachverständigen unterstützen Betreiber, Hersteller von Aufzügen und Instand-haltungsfirmen bei der Einhaltung einer Vielzahl von Normen und Richtlinien – national sowie auf europäischer Ebene.

Gesetzliche Regelungen
Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Beschaffenheit (Inverkehrbringen) und Betrieb (Benutzung) einer Aufzugsanlage.
Inverkehrbringen
DEKRA prüft den Stand der Technik und unterstützt Hersteller, europäische Aufzugsrichtlinien und Normreihen (EN81) einzuhalten. Von der Errichtung bis hin zur Inbetriebnahme: Als Benannte Stelle bringt DEKRA Ihre Anlagen sicher in Verkehr.
Betrieb
Auch die regelmäßige Aufzugsprüfung ist gesetzlich geregelt. Der Gesetzgeber verlangt differenzierte Prüffristen, bei denen der Stand der Technik und andere Bewertungskriterien berücksichtigt werden.
Prüfverfahren
DEKRA hat mit einem Messtechnik-Spezialisten das gewichtslose Prüfen von Aufzügen ver-bessert. Das Verfahren ermittelt schnell und präzise das tatsächliche Gewicht des Aufzugs und des Gegengewichts. Häufig wird dieses nachträglich durch Ein- und Umbauten beträchtlich erhöht. Das kann dazu führen, dass die Sicherheit des Aufzugs gefährdet ist. Erhöhter Verschleiß und Energieverbrauch sind weitere Folgen. DEKRA kann mit diesem neuen Verfahren Ihre Kosten reduzieren. Sprechen Sie mit den Experten!
Leistungen
Prüfung von
- überwachungsbedürftigen Aufzügen (Personenaufzüge, Lastaufzüge, Fassadenaufzüge)
- Aufzügen als Arbeitsmittel ( Behälteraufzüge, Kleingüteraufzüge und Güteraufzüge)
Vorteile
- Gefährdungsbeurteilung
DEKRA übernimmt, sofern notwendig, die Gefährdungsbeurteilung Ihrer Aufzugsanlage und unterstützt Sie bei der Ermittlung der Prüffristen. So sparen Sie Aufwand und Kosten. - Sicherheitstechnische Bewertung
Ist keine Gefährdungsbeurteilung nötig, übernimmt DEKRA für Sie die Sicherheitstechnische Bewertung der Anlage und unterstützt Sie bei der Ermittlung der Prüffristen. - Ermittlung und Bestätigung der Prüffristen
Die Spezialisten legen Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Aufzugsprüfungen fest. Wenn Sie die Prüffristen Ihrer Aufzugsanlage selbst ermitteln, erhalten Sie von DEKRA die entsprechende Bestätigung. Denn DEKRA ist zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). - Anmeldung mit Meldung der Prüffristen
DEKRA meldet Ihre Aufzugsanlage nach der Inbetriebnahme bei der zuständigen Aufsichtsbehörde an und meldet zudem die ermittelten Prüffristen. - Erinnerungsdienst
DEKRA denkt für Sie und erinnert automatisch an die bevorstehende Aufzugsprüfung. - Sicherheitstechnische Beratung
Wenn Maßnahmen zur Erhöhung der Anlagensicherheit nötig sind, beraten Sie die Experten bei der Planung und Ausführung sicherheitstechnischer Nachrüstungen. - Wiederkehrende Prüfungen
Als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) nimmt DEKRA über die Inbetriebnahme hinaus sämtliche wiederkehrenden Prüfungen an Ihrer Aufzugsanlage vor. Bei hydraulischen Aufzugsanlagen montieren Sachverständige einen Prüfanschluss, den Sie kostenlos erhalten. Anschließend meldet DEKR die ausgeführten Prüfungen für Sie an die zuständige Behörde – die Kosten dafür übernimmt ebenfalls DEKRA. - Gewichtslose Prüfung
DEKRA verwendet für die Aufzugsprüfungen ein zertifiziertes gewichtsloses Prüfsystem. Die Vorteile: Das rein elektronische Verfahren schont die mechanischen Bauteile Ihres Aufzuges während der Prüfung sowie die Zugangswege im Gebäude. Zudem ist es deutlich preisgünstiger als andere Prüfsysteme. - Prüfungen mittels Prüfadapter
Zu Beginn der Aufzugsprüfung wird in Ihren Aufzug ein Prüfadapter eingebaut. Dieser bleibt nach der Prüfung in Ihrem Besitz. So können die DEKRA Sachverständigen schnell und einfach prüfen, ohne Ihre Anlagen zu beschädigen. Ihr Vorteil: Sie sparen Zeit und Geld. Der Prüfadapter ist in den Prüfleistungen kostenfrei enthalten. - Einweisung und Prüfung der beauftragten Person (Aufzugswärter)
Die Experten weisen die beauftragte Person in ihre Pflichten hinsichtlich der allgemeinen Sicherheit und der Personenbefreiung ein. - Prüfung der elektrischen Anlage
DEKRA prüft die elektrische Anlage und die Betriebsmittel Ihrer Aufzugsanlage auf ihren ordnungsgemäßen Zustand. - Prüfungen nach WHG und VAwS
Hydraulisch angetriebene Aufzugsanlagen werden auf die Einhaltung der Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der jeweiligen Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) geprüft. - Prüfungen nach Änderungen
DEKRA prüft Ihre Aufzugsanlage nach Änderungen. Dazu zählen beispielsweise Umbauten, Modernisierungen und Reparaturen. - Inverkehrbringen/Prüfungen vor Inbetriebnahme
DEKRA bringt Aufzugsanlagen in Verkehr und führt Prüfungen vor Inbetriebnahme neuer Aufzugsanlagen aus (einschließlich Vorprüfung der Unterlagen). - Prüfung vor erneuter Inbetriebnahme
Als Zugelassene Überwachungsstelle nehmen die Experten die Prüfung vor der erneuten Inbetriebnahme Ihrer Aufzugsanlage vor. Dies ist erforderlich, wenn der Fälligkeitstermin für die nächste wiederkehrende Prüfung zum Zeitpunkt der erneuten Inbetriebnahme bereits überschritten ist.