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Zulassung als anerkannter Träger nach AZWV/ AZAV

AZWV/ AZAV ist Basis für Förderung durch Bundesagentur für Arbeit

Träger der Arbeitsförderung, Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III) sowie der beruflichen Weiterbildung (§§ 81ff SGB III) müssen durch eine fachkundige Stelle nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung (AZWV) bzw. der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung - Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein, um von der Bundesagentur für Arbeit gefördert zu werden.

 

Damit soll mehr Transparenz und Wettbewerb im Bereich der Arbeitsförderung geschaffen und die Qualität der geförderten Maßnahmen verbessert werden.

 

DEKRA Certification ist von der Bundesagentur für Arbeit als fachkundige Stelle anerkannt und bietet die Zulassung für alle Förderbereiche nach AZWV bzw. AZAV an. 

 

Aktuelles: Zum 1. April 2012 löst die AZAV die AZWV ab. Was ändert sich dabei für Bildungseinrichtungen und Arbeitsvermittler? Informationen zu den Änderungen finden Sie hier.
 

 

KONTAKT
DEKRA Certification GmbH
Danilo Kurpiela
Telefon +49.30.9860987-103
danilo.kurpiela@dekra.com

Einladung zur kostenfreien Informationsveranstaltung!

AZAV Zertifizierungen - Für alle Arbeitsmarktdienstleister wird die Trägerzulassung zur Pflicht.

  • Donnerstag 03. Mai 2012 - Hannover
  • Donnerstag 10. Mai 2012 - Berlin
  • Donnerstag 24. Mai 2012 - Leipzig

Hier kommen Sie zur Anmeldung.

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Gerne erstellen wir Ihnen ein individuell kalkuliertes Angebot. Bitte senden Sie uns dazu Ihre Rahmendaten in dem hier hinterlegten

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