AZWV/ AZAV ist Basis für Förderung durch Bundesagentur für Arbeit
Träger der Arbeitsförderung, Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III) sowie der beruflichen Weiterbildung (§§ 81ff SGB III) müssen durch eine fachkundige Stelle nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung (AZWV) bzw. der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung - Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein, um von der Bundesagentur für Arbeit gefördert zu werden.
Damit soll mehr Transparenz und Wettbewerb im Bereich der Arbeitsförderung geschaffen und die Qualität der geförderten Maßnahmen verbessert werden.
DEKRA Certification ist von der Bundesagentur für Arbeit als fachkundige Stelle anerkannt und bietet die Zulassung für alle Förderbereiche nach AZWV bzw. AZAV an.
Aktuelles: Zum 1. April 2012 löst die AZAV die AZWV ab. Was ändert sich dabei für Bildungseinrichtungen und Arbeitsvermittler? Informationen zu den Änderungen finden Sie hier.
KONTAKT
DEKRA Certification GmbH Danilo Kurpiela Telefon +49.30.9860987-103 danilo.kurpiela@dekra.com
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AZAV Zertifizierungen - Für alle Arbeitsmarktdienstleister wird die Trägerzulassung zur Pflicht.