Nachhaltige Erzeugung von Biokraftstoff oder Biomasse
Die europäische Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen legt klare Nachhaltig- keitskriterien für Biokraftstoffe und flüssige Biomasse fest. Zwei Verordnungen setzen diese Richtlinie nun auch in deutsches Recht um: die Biokraftstoff-Nachhaltigkeits- verordnung (Biokraft-NachV) und die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Mit dem DEKRA Zertifikat „Biokraftstoff / Biomassestrom“ weisen Sie nach, dass Ihre Erzeugnisse die gesetz- lichen Anforderungen in Sachen Nach- haltigkeit von A bis Z erfüllen.
Die DEKRA Zertifizierung belegt objektiv Ihre nachhaltige Erzeugung von Biokraftstoff oder Biomasse. Sie steigert Ihre Wettbewerbsfähigkeit und bietet zusätzliche Vorteile:
Zeitsparendes und flexibles Verfahren, je nach Auswahl der gewünschten Vergütungen
Einfache und kostengünstige Erweiterung bereits implementierter Systeme und Standards, z. B. Good Manufacturing Practice (GMP)
Wir unterstützen Sie praxisnah, unkompliziert und dauerhaft
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DEKRA Certification GmbH Telefon +49.711.7861-2566 certification.de@dekra.com
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