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Biokraft-/BioSt-Nachhaltigkeitsverordnung

Nachhaltige Erzeugung von Biokraftstoff oder Biomasse

Die europäische Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen legt klare Nachhaltig- keitskriterien für Biokraftstoffe und flüssige Biomasse fest. Zwei Verordnungen setzen diese Richtlinie nun auch in deutsches Recht um: die Biokraftstoff-Nachhaltigkeits- verordnung (Biokraft-NachV) und die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Mit dem DEKRA Zertifikat „Biokraftstoff / Biomassestrom“ weisen Sie nach, dass Ihre Erzeugnisse die gesetz- lichen Anforderungen in Sachen Nach- haltigkeit von A bis Z erfüllen.

Die DEKRA Zertifizierung belegt objektiv Ihre nachhaltige Erzeugung von Biokraftstoff oder Biomasse. Sie steigert Ihre Wettbewerbsfähigkeit und bietet zusätzliche Vorteile:

  • Zeitsparendes und flexibles Verfahren, je nach Auswahl der gewünschten Vergütungen
  • Einfache und kostengünstige Erweiterung bereits implementierter Systeme und Standards, z. B. Good Manufacturing Practice (GMP)
  • Wir unterstützen Sie praxisnah, unkompliziert und dauerhaft
KONTAKT
DEKRA Certification GmbH
Telefon +49.711.7861-2566
certification.de@dekra.com
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Finden Sie hier weitere Informationen zur Biokraft-/BioSt-NachV

Flyer Biokraft-/BioSt-NachV