Wir führen den Nachweis, dass über einen festgelegten Zeitraum hinweg Drogenabstinenz besteht. Das kann sich auch auf den Verzicht auf alkoholische Getränke beziehen.
Die Anforderungen an die fachgerechte Erbringung dieser Abstinenznachweise sind sehr hoch. So ist z.B. im Detail geregelt, welche Einbestellungsmodalitäten nachzuweisen sind, und wie die Probe zu entnehmen und zu analysieren ist. Wir führen in Ihrem Auftrag für Sie ein Drogenkontrollprogramm durch.
Auch den Nachweis einer Alkoholabstinenz erbringen wir mit modernen Methoden wie z.B. ETG (Ethylglukuronid).
Bei Interesse nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Begutachtungsstelle auf, dort wird Ihnen gern Auskunft gegeben.