CLP-konforme Einstufung und Notifizierung von Stoffen und Gemischen
Die Regeln für die Einstufung von Gefahr-stoffen werden durch die EU CLP-Verord-nung (Classification, Labelling and Packaging, Umsetzung des „Globally Harmonised System“ GHS) vorgegeben. Seit 1.12.2010 müssen alle Stoffe nach CLP eingestuft werden. Gemische können hingegen bis 1.6.2015 wahlweise nach CLP oder der alten Zubereitungsrichtlinie gekennzeichnet werden.
Inverkehrbringer müssen die neue Einstufung ihrer Stoffe bis spätestens 3.1.2011 bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA notifizieren, wenn sie nach CLP als gefährlich eingestuft sind. Gleiches gilt auch für Stoffe in Gemischen. Ausgenommen ist nur, wer einen Stoff zum 1.12.2010 gemäß REACH registriert hat. Ab 2011 sind neu eingestufte Stoffe spätestens einen Monat nach erstmaligem Inverkehrbringen zu notifizieren.
Leistungsspektrum:
Korrekte CLP-Einstufung von Stoffen und Gemischen auf Basis verfügbarer phys.-chem, tox. und ökotox-Daten
Klassifizierungen und Einstufungen nach Gefahrstoffrecht (Stoff-/Zubereitungsrichtlinie, CLP), ADR, IMDG-Code, IATA, AVV-Schlüssel sowie WGK
Erstellen von Sicherheitsdatenblättern nach CLP-Kennzeichnungsanforderungen
Durchführung von Schulungen / Workshops
Erarbeitung sachverständiger Stellungnahmen zur Kennzeichnung nach CLP, EU-Regelwerke zu Detergenzien, Aerosolen, Kosmetik, Abfall sowie zur Gefahrguteinstufung
Meldungen von Gemischen bei nationalen Behörden
Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen
Unterstützung bei der Aktualisierung der internen Dokumentation (z.B. Betriebsanweisungen, Etiketten, Gefahrstoffverzeichnis)
Notifizierung der Einstufung von Stoffen bei der ECHA
Sollten physikalische und chemische Eigenschaften nicht bekannt sein, können diese im DEKRA Labor für Umwelt- und Produktanalytik bestimmt werden.
DEKRA Sachverständige beraten Sie gerne bei Ihren Fragen.
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DEKRA Consulting GmbH Dr. Antje Muthesius Telefon +49.711.7861-3900 consulting@dekra.com