Überwachung von Anlagen und Beratung der Betreiber
Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz müssen Betreiber genehmigungsbe- dürftiger Anlagen Art und Ausmaß der von ihren Anlagen ausgehenden Emissionen periodisch ermitteln lassen.
DEKRA verfügt über langjährige Erfahrung als Messstelle nach §§ 26 und 28 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Zahlreiche Standorte garantieren einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
Leistungsspektrum:
Emissionsmessungen an Anlagen jeglicher Art
Geruchsmessungen (Olfaktometrie)
Messungen, um den Stand der Technik zu ermitteln
Abnahmemessungen zum Leistungs- und Garantienachweis
Funktionsprüfungen und Kalibrierungen von festinstallierten Messgeräten
Einbauberatung für kontinuierliche Emissionsmessgeräte
Messung der Feuerraumtemperatur zum Nachweis der Verbrennungsbedingungen
Schornsteinhöhenberechnung nach TA Luft
Messungen an Chemischreinigungsanlagen und Oberflächenbehandlungsanlagen gemäß der 2. BImSchV
Formaldehydmessungen an Biogasanlagen
KONTAKT
DEKRA Industrial GmbH Hans Steiner Hotline 0800.1333222 * hans.steiner@dekra.com * Kostenfrei für Anrufer aus dem dt. Festnetz und dem Mobilfunknetz