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Energieausweis für Kommunen

Bedarfs-Energieausweis spart Aufwand und bietet Rechtssicherheit.

Seit dem 1. Juli 2009 ist der Energieausweis Pflicht. Viele Kommunen entscheiden sich bei ihren Wohn- und Nichtwohngebäuden aus Kostengründen für den verbrauchsorientierten Energieausweis. Ist der Verbrauch einer Immobilie nicht ausreichend dokumentiert, müssen die Verbrauchswerte für den Energieausweis vom Immobilieneigentümer aufwendig nachrecherchiert werden. So steigen schnell Kosten und Aufwand für den Energieausweis.
 

Besonders bei Nichtwohngebäuden sind verbrauchsorientierte Energieausweise zudem mit einem erhöhten Fehlerrisiko verbunden. Zusätzlich zur Heizenergie ist von der Verwaltung für den Energieausweis der Stromverbrauch der vergangenen drei Jahre nachzuweisen. Ist der Verbrauch für den Energieausweis nicht ausreichend dokumentiert oder handelt es sich um größere Immobilien mit einer komplexen Gebäudetechnik, wie Krankenhäuser, können die Angaben des Energieausweises erheblich vom tatsächlichen Verbrauch abweichen.
 

Die Energieeinsparverordnung 2009 sieht Bußgelder bis zu 15.000 Euro für fehlerhafte Energieausweise oder unvollständige Energieausweise vor. Der bedarfsorientierte Energieausweis erspart den Verwaltungen viel Aufwand und garantiert im Vergleich zum verbrauchsorientierten Energieausweis die objektivere Darstellung des Energiebedarfs von Immobilien. Grundlage des bedarfsorientierten Energieausweises ist die detaillierte Gebäudeaufnahme vor Ort durch zugelassene Experten nach der Norm DIN V 18599. Seit Oktober 2009 gilt diese Grundlage auch für den bedarfsorientierten Energieausweis für Wohngebäude. Die Verwaltung muss DEKRA nur die Gebäudepläne sowie die Baubeschreibung und Unterlagen zur Anlagentechnik zur Verfügung stellen. Die Experten sammeln für den Energieausweis alle weiteren benötigten Daten vor Ort und werten diese aus.

KONTAKT
DEKRA Industrial GmbH
Energie- & Ressourcenmanagement
Mike Verhoeven
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