Die Verpflichtung zur Vorlage eines Energie-ausweises für Nichtwohngebäude besteht seit Juli 2009. Beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung von gewerblich genutzten Immobilien ist die Erstellung eines Energie-ausweises gesetzlich vorgeschrieben.
Öffentliche Gebäude mit einer Nutzfläche von > 1.000 m² müssen den Energieausweis zudem allgemein sichtbar aushängen (mit der EnEV 2012 reduziert sich die Nutzfläche auf 500 m²). Die Ausweispflicht besteht in diesen Fällen grundsätzlich; unabhängig von Verkauf oder Vermietung.
Allgemein besteht zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis Wahlfreiheit.
Beim Verbrauchsausweis, müssen die Verbrauchsdaten Wärme, Warmwasser, Beleuchtung, Kühlung und Lüftung der letzten zusammenhängenden 3 Jahre zusammengetragen werden. Bei größeren Gewerbeobjekten kann dies jedoch zu einem erheblichen Problem werden, da die Stromverbräuche der jeweiligen Nutzungseinheiten nur sehr schwer und mit sehr hohem personellem und organisatorischem Aufwand zu beschaffen sind. Der günstigere Verbrauchs-ausweis kann dadurch, rechnet man die entstehenden Personalkosten zur Datenrecherche ein, erheblich teurer als ein Bedarfsausweis werden.
Beim Energiebedarfsausweis erfolgt eine objektive Bewertung der energetischen Qualität der Gebäudehülle in Verbindung mit der Gebäudetechnik. Im Vergleich zu Wohngebäuden wird zusätzlich zur Heizung auch die Beleuchtung, Lüftung und Klimatisierung berücksichtigt. Somit erfolgt die energetische Bilanzierung gesamtheitlich.
Der sich daraus errechnete Primärenergiebedarf stellt den rechnerischen energetischen Wert der Immobilie dar. Die daraus abgeleiteten Modernisierungsempfehlungen sind daher sehr viel konkreter und belastbarer und in Verbindung mit einer Energieberatung Grundlage einer sinn-vollen und meist auch förderfähigen Gesamt- bzw. Einzelsanierung. Immer unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit.
Ihr Vorteil mit DEKRA Industrial:
Unsere Energieberater sind bundes-/weltweit seit vielen Jahren im Bereich der energetischen Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden tätig und besitzen, vor allem unter dem Aspekt der überregionalen Tätigkeit, eine überdurchschnittliche Kompetenz und Erfahrung, von der Sie profitieren.
Für den Vermieter/Verkäufer sowie den Mieter/Käufer bringt der Energieausweis viele Vorteile:
Vermieter/Verkäufer:
- Bei gutem Gebäubezustand wird dieser dem potenziellen Käufer/Mieter aufgezeigt
- Mehrwert bei Verkauf/Vermietung
- Senkung der Nebenkosten
- Modernisierungsmaßnahmen als Hilfe für weitere Potenziale zur Optimierung
- Erhöhung der Transparenz und Glaubwürdigkeit
- Ein guter Energieausweis erhöht den Zeitwert der Immobilie
Mieter/Käufer:
- Transparenz des Gebäudezustandes beim Mieten/Kauf
- Hilft einzuschätzen, wie hoch Nebenkosten sein werden
- Bei schlechtem Ausweis kann Miete bzw. Kaufpreis nachverhandelt werden
- Zeigt überschlägig auf, welche Modernisierungen das Potenzial steigern und Nebenkosten senken
- Bei geplanter Sanierung mit Inanspruchnahme von Fördergeldern ist ein Energiebedarfsausweis verpflichtend
Unsere Kompetenz:
Die Erstellung eines Energieausweises ist jedoch nur ein kleiner Teil unserer Leistungsfähigkeit und stellt lediglich einen Anfang dar. Weiterführende Untersuchungen zu möglichen Einzelmaß-nahmen, Gesamtkonzepten bis hin zur Betreuung bei der Planung und der Ausführung vor Ort ermöglichen Ihnen ein größtmögliches Maß an Sicherheit.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Budget optimal auszuschöpfen, damit Sie nachhaltig Ihre Nebenkosten senken und sich unabhängiger von den zukünftig zwangsläufig steigenden Energiekosten machen.
Unsere Leistungen:
Bedarfsausweis
- Ermittlung der Gebäudedaten immer in Verbindung mit einem Ortstermin und vorhandenen Planungsunterlagen
- Detaillierte Berechnung, Zonierungen und energetische Bilanzierung nach DIN V 18599
- Erstellung des Energiebedarfsausweises gemäß der gesetzlichen Vorlage
- Bei öffentlichen Gebäuden liefern wir den erforderlichen Aushang mit
- Erarbeitung kurz gefasster wirtschaftlicher Einzelmodernisierungs-Empfehlungen
Verbrauchsausweis
- Prüfung auf Plausibilität der Verbrauchswerte
- Erstellung des Verbrauchsausweises mittels vom Eigentümer zusammengefasster Daten in der Regel ohne Ortstermin
- Erstellung des Energieverbrauchsausweises gemäß der gesetzlichen Vorlage
- Erarbeitung kurz gefasster wirtschaftlicher Einzelmodernisierungs-Empfehlungen
Zusätzliche Leistungen:
- Optional erweiterbar durch eine Energiepotenzialanalyse als ganzheitliches und abgestimmtes Sanierungskonzept
- Gezielt auf die Anlagentechnik sowie Beleuchtung abgestimmte Energie-Effizienz-Beratung mit Amortisationszeiten < 3 Jahre (Förderfähig über die KfW)
- Überprüfung von Wärmebrücken und energetischen Schwachstellen mittels Thermografie (auch anwendbar bei vorhandenen Feuchteschäden)
So erhalten Sie Ihren DEKRA Energiebedarfsausweis:
Hier können Sie einen Datenerfassungsbogen zur Angebotserstellung downloaden. Einfach ausfüllen und an industrial@dekra.com zurück mailen. Oder faxen Sie uns das Formular an unsere Faxnummer: 0711.7861-74-3999
Datenerfassungsbogen für Energiebedarfsausweis (PDF, 150 KB)
So erhalten Sie Ihren DEKRA Energieverbrauchsausweis:
Genügt Ihnen ein Energieverbrauchsausweis, dann können Sie diesen mit dem nachfolgenden Formular einfach und unkompliziert bei uns bestellen.
Auftragsformular für Energieverbrauchsausweis (PDF, ca. 370 KB)