DEKRA Expertentipp: Transport von Batterien

Schon herkömmliche Autobatterien stellen bei Transport oder Versand durch möglicherweise austretende Säure oder Kurzschlüsse ein gewisses Risiko dar.

Werkstätten und Händler müssen daher beim Umgang und der Beförderung einige Punkte beachten.
Aufgrund der hohen Energiedichte finden zunehmend aber auch Lithium-Ionen-Batterien den Weg ins Fahrzeug. Zum einen ersetzen viele Premium-Hersteller klassische Starterbatterien durch Lithium Batterien. Zum anderen spielt auch das Thema Elektromobilität eine größere Rolle in den Werkstätten. Aber nicht nur Kfz-Werkstätten sind von diesem Trend betroffen. Auch Fahrradwerkstätten haben aufgrund der steigenden Popularität von E-Bikes und Pedelecs verstärkt mit dem Thema Lithium Batterie zu tun.

Lithium-Ionen-Batterien sind laut internationalem Transportrecht Gefahrgut, weshalb sie bei der Beförderung die umfangreichen Vorschriften erfüllen müssen.

Lithium-Ionen-Batterien sind laut internationalen Transportvorschriften Gefahrgut, weshalb sie bei der Beförderung die umfangreichen Vorschriften erfüllen müssen. Unterschieden wird dabei in Lithium-Ionen-Batterien mit weniger als 100 Wh, für die eine Sonderregelung für erleichterte Transportbedingungen im Gefahrgutrecht besteht, und solche mit mehr als 100 Wh. Aber selbst die Batterien der Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor, zumeist sind dies Pedelecs, verfügen schon über weit größere Energieinhalte. Somit sind bereits E-Bike-Werkstätten gezwungen, sich nach einem Dienstleiter umzusehen, der sie bei der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften unterstützt. Schon das korrekte Verpacken ist hierbei wichtig, weshalb beispielsweise nur eine gefahrgutrechtlich unterwiesene Person Lithiumbatterien versandfertig machen darf.
Ein wichtiger Aspekt dabei ist, entscheiden zu können, ob eine Batterie noch transportfähig ist oder nicht. Das spielt z.B. bei durch Unfall beschädigten Stromspeichern oder bei Kundenrücksendungen etwa aufgrund von Reklamationen eine Rolle, denn defekte Batterien können unter Umständen zu Wärmeentwicklung bis hin zum Brand neigen. Hier muss der Fachmann entscheiden, welche Maßnahmen zu treffen sind, um eine Batterie noch transportieren zu dürfen oder nicht. Je nach Anzahl und Umfang der Transporte ist es erforderlich, einen Gefahrgutbeauftragten zu stellen, der die korrekte und gefahrlose Abwicklung des Transports sicherstellt.
DEKRA bietet hierzu Beratung, Schulungen und Trainings an, damit ein gefahrloser Transport von Batterien zwischen Hersteller, Handel, Werkstatt und Entsorger sichergestellt ist. Auch die Stellung eines externen Gefahrgutbeauftragten ist möglich. Das Angebot dazu richtet sich an Fahrzeughersteller, Zulieferbetriebe und Werkstätten aller Bereiche, angefangen beim E-Bike bis hin zum Nutzfahrzeug.