Mit Fahrzeughebebühnen werden Fahrzeuge angehoben, um an deren Seiten- oder Unterseite Instandhaltungsarbeiten auszuführen. Die gebräuchlichsten Bauformen sind Einstempel-Hebebühnen, Zweisäulen- und Viersäulen-Hebebühnen. Zu den wesentlichen Unfallgefahren bei Fahrzeughebebühnen zählen das Abstürzen des angehobenen Fahrzeugs, das unbeabsichtigte Absinken der Lastaufnahmemittel sowie das Quetschen zwischen Teilen der Hebebühne und dem Fußboden. Fahrzeughebebühnen zählen zu den Maschinen mit größerem Gefährdungspotential. Sie sind im Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG genannt.
DEKRA prüft und zertifiziert:
Hubarbeitsbühnen nach EN 1493
Abhängig vom jeweiligen Konformitätsbewertungsverfahren werden bei der Prüfung und Zertifizierung die Herstellerdokumente auf die Erfüllung der Anforderungen überprüft. Dazu zählen:
Prüfung des Baumusters auf Übereinstimmung mit den technischen Unterlagen
Prüfung auf Konformität mit harmonisierten Normen
Prüfung der Gefahrenanalyse, Risikobeurteilung und Risikominderung
Prüfung der Festigkeitsnachweise
Prüfung der Betriebsanleitung
Prüfung der CE-Nachweisdokumentation
Mit dem Inkrafttreten der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergibt sich die Möglichkeit, die Konformität einer im Anhang IV genannten Maschine durch das Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung zu beschreiben.