Maschinen zum Heben von Personen und / oder Gütern
Sicherheit für Maschinen mit größerem Gefährdungspotenzial
Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 Metern besteht, zählen zu den Maschinen mit größerem Gefährdungspotenzial. Sie sind im Anhang IV der Maschinenrichtlinie 98/37/EG genannt.
DEKRA prüft und zertifiziert:
Hubarbeitsbühnen nach EN 280
Hubtische nach EN 1570
Hubladebühnen nach EN 1756
Hängende Personenaufnahmemittel nach EN 1808
Mastgeführte Kletterbühnen nach EN 1495
Ladebrücken nach EN 1398
Hebebühnen im Geltungsbereich des Anhanges IV ohne Konformitätsvermutung zu vorhandenen harmonisierten Normen
Abhängig vom jeweiligen Konformitätsbewertungsverfahren werden bei der Prüfung und Zertifizierung die Herstellerdokumente auf die Erfüllung der Anforderungen überprüft.
Dazu zählen:
Prüfung des Baumusters auf Übereinstimmung mit den technischen Unterlagen
Prüfung auf Konformität mit harmonisierten Normen
Prüfung der Gefahrenanalyse, Risikobeurteilung und Risikominderung
Prüfung der Festigkeitsnachweise
Prüfung der Betriebsanleitung
Prüfung der CE-Nachweisdokumentation
Sollten für Ihre Maschinen mehrere europäische Richtlinien gelten, bietet Ihnen DEKRA Prüf- und Zertifizierungsleistungen aus einer Hand.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergibt sich die Möglichkeit, die Konformität einer im Anhang IV genannten Maschine durch das Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung zu beschreiben.