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Prüfung nach landesbaurechtlichen Anforderungen

Sicherheit ab der ersten Betriebsstunde

Für Versammlungsstätten wie Kinos, Theater und Diskotheken, für Verkaufsstätten wie Kaufhäuser, Einkaufspassagen und Baumärkte, aber auch für Krankenhäuser, Schulen, Heime, Gaststätten, Hotels und Hochhäuser existieren umfassende baurechtliche Vorschriften. Diese regeln neben der elektrotech-nischen Erstabnahme auch die wiederkehrenden Prüfungen von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen.


Die DEKRA Prüfdienstleistungen umfassen:

Darüber hinaus erstellen DEKRA Sachverständige Brandschutzkonzepte.

KONTAKT
DEKRA Industrial GmbH
Wilmar Hey
Telefon +49.711.7861-3900
Wilmar.Hey@dekra.com