von nicht-elektrischen Geräten nach Richtlinie 94/9/EG (ATEX)
DEKRA prüft und zertifiziert als Benannte Stelle
Als Benannte Stelle mit der Kennnummer 0158 prüft und zertifiziert DEKRA nicht-elektrische Geräte der Gerätegruppen II (Industrie) und I (Bergbau) nach Richtlinie 94/9/EG. Dabei begleiten die Sach-verständigen Hersteller oder Inverkehr-bringer von der Auswahl des Konformitäts-bewertungsverfahrens bis zum Ausstellen der EG-Konformitätserklärung.
Diese typischen nicht-elektrischen Produkte sind ein Schwerpunkt der DEKRA Prüf- und Zertifizierungs-Tätigkeiten:
Pumpen
Schneckenförderer
Zellenradschleusen
Förderanlagen
Hydraulikanlagen
Pneumatik-Systeme
Armaturen
Kupplungen
Bremsen
Hebezeuge
Mühlen
Mischer, Rührwerke
Verdichter
Entsprechend der Gefährdungsstufe, definiert durch die Zoneneinteilung des Bereichs, in der das Gerät eingesetzt wird, sind folgende Maßnahmen (Module) des Konformitätsbewertungsverfahrens vom Hersteller auszuführen. Die gelb hinterlegten Module sind unter Beteiligung einer Benannten Stelle zu erbringen. Dies sind im Wesentlichen für die Geräte-Kategorien 1 und M1 die EG-Baumusterprüfung oder die EG-Einzelprüfung sowie die Bewertung des beim Hersteller installierten Qualitätssicherungssystems.
Industrie (Gerätegruppe II)
Einsatzbereich
des Geräts:
Zone nach BetrSichV
(RL 1999/92/EG)
Geräte-Kategorie (RL94/9/EG)
Durchzuführende Module
(RL4/49/EG)
Alternativ-Modul
0
20
1G
1D
EG-Baumusterprüfung (Anhang III) +
QS-Produktion (Anhang IV) oder
Prüfung der Produkte (Anhang V)
EG-Einzelprüfung durch eine Benannte Stelle (Anhang IX)
1
21
2G
2D
Interne Fertigungskontrolle (Anhang VIII) +
Hinterlegen der technischen Dokumentation bei einer Benannten Stelle
2
22
3G
3D
Interne Fertigungskontrolle (Anhang VIII)
Leistung des Herstellers
Leistung bzw. Beteiligung der Benannten Stelle DEKRA EXAM GmbH
Bergbau (Gerätegruppe I)
Einsatzbereich
des Geräts:
Geräte-Kategorie (RL94/9/EG)
Durchzuführende Module
(RL4/49/EG)
Alternativ-Modul
Sie müssen selbst bei seltenen Gerätestörungen in vorhandener EX- Atmosphäre weiterbetrieben werden.
M1
EG-Baumusterprüfung (Anhang III) +
QS-Produktion (Anhang IV) oder
Prüfung der Produkte (Anhang V)
EG-Einzelprüfung durch eine Benannte Stelle (Anhang IX)
Sie müssen dazu bestimmt sein, beim Auftreten einer Ex- Atmosphäre abgeschaltet zu werden.
M2
Interne Fertigungskontrolle (Anhang VIII) +
Hinterlegen der technischen Dokumentation bei einer Benannten Stelle
Leistung des Herstellers
Leistung bzw. Beteiligung der Benannten Stelle DEKRA EXAM GmbH
Diese Dienstleistungen im Umfeld der ATEX-Richtlinie ergänzen das Angebot als Benannte Stelle:
Informationsgespräch zur Richtlinie 94/9/EG für ATEX-Starter
Erstellung eines CE-Fahrplans unter Einbindung der Maschinenrichtlinie (98/37/EG beziehungsweise 2006/42/EG) und ATEX-Richtlinie (94/9/EG)
Gutachtliche Stellungnahmen zu einfachen Produkten und deren sicheren Verwendung
Gutachtliche Stellungnahmen und Baumusterprüfungen zu nicht-elektrischen Geräten der Kategorien 2 und 3
Prüfen von technischen Unterlagen nach Anhang VIII auf Vollständigkeit und Plausibiltät
Zündgefahrenanalysen Temperaturmessungen (mit IR-Kamera) Untersuchung und Prüfung elektrostatischer Eigenschaften von Geräten und Materialien Experimentelle und numerische Simulation / Modellierung